FAQs:

Kann ich ein oder mehrere Stücke erst einmal unverbindlich lesen?
Selbstverständlich ja. Für einen ersten Eindruck können Sie sich den Inhalt eines Stücks zu 50% von unsrer website herunterladen und ausdrucken.
Bei näherem Interesse schicken wir Ihnen das komplette Stück/die kompletten Stücke über den Postweg. Sie zahlen hierfür 10% vom jeweiligen Textbuchpreis + Versandspesen von 5,00 Euro in Deutschland und 6,50 Euro im europäischen Ausland. (Preise können sich durch Portoerhöhungen seitens der Post erhöhen.) Diese Ansichtsexemplare müssen Sie in keinem Fall zurückschicken. Sie berechtigen allerdings nicht zur Aufführung.

Wie finde ich ein passendes Stück?
Wir schicken Ihnen gern unseren Katalog kostenlos per Post. Als PDF finden Sie ihn auch auf unserer website. Über die Suchmaske können Sie nach Ihren individuellen Bedingungen nach Stücken suchen.
Wenn Sie uns anrufen oder schreiben, stellen wir gern eine Auswahlsendung für Sie zusammen.

Kann ich die Ansichtsexemplare auch als PDF erhalten?
Leider nein. Die von uns vertretenen Stücke stehen ausnahmslos allen Interessierten unverbindlich zur Verfügung. Es muss keine böse Absicht damit verbunden sein, aber die Gefahr besteht dennoch, dass wir komplette Stücke als PDFs im Netz wiederfinden. 50% der Stückinhalte können Sie, wie oben beschrieben zur ersten Orientierung von unserer website herunterladen und auch ausdrucken.

Kann ich Noten unverbindlich zur Ansicht bestellen?
Notenauszüge senden wir Ihnen jederzeit ohne Berechnung. Komplette Notenhefte und CDs senden wir nur in Verbindung mit dem Aufführungsmaterial. Ausnahme: Sie interessieren sich bereits näher für ein einzelnes Stück. Dann schicken wir Ihnen auf Anfrage ausnahmsweise auch die kompletten Noten.

Kann ich Musikbeispiele anhören?
Ja, Sie können einzelne Songs auf unserer website anhören.

Was muss ich tun, wenn ich ein Stück aufführen möchte?
Sie bestellen entweder über unseren Warenkorb, per Email, Telefon, Post oder Fax das Stück zur Aufführung und teilen uns möglichst auch den Zeitraum und die Zahl der Aufführungen mit. Sie erhalten von uns dann umgehend das Aufführungsmaterial, bestehend aus einer bestimmten Anzahl von Rollenbüchern. Wie viele Rollenbücher zu einem Stück gehören, erfahren Sie aus den Angaben zum Stück auf unserer website oder in unseren Prospekten, gerne natürlich auch in einem Telefongespräch.
Diese Rollenbücher sind entsprechend ihrer festgelegten Anzahl integraler Bestandteil des Aufführungsrechts. Auf Wunsch schicken wir Ihnen gern zusätzliche Bücher (bitte nicht über den Warenkorb, sondern über Email etc. bestellen), eine Reduzierung der vorgegebenen Anzahl ist jedoch nicht möglich.

Kann ich statt des Rollensatzes auch ein PDF erhalten?
Wir liefern Ihnen die Texte auch als PDF, entweder gratis zusätzlich zum Rollensatz oder mit 20% Ermäßigung auf den Rollensatzpreis, falls statt des Rollensatzes nur ein PDF bezogen wird.

Wie kann ich bezahlen?
Allen unseren Lieferungen liegt eine Rechnung bei.

Muss für jede Vorstellung eine Tantieme bezahlt werden?
Im Prinzip ja. Bei den kürzeren Schul- und Weihnachtsstücken bis ca. 20 Minuten Aufführungsdauer wird das einmalige Aufführungsrecht mit dem Kauf der Bücher erworben, es sei denn, der Zuschauerraum umfasst mehr als 300 Plätze. Die Mindesttantieme liegt, je nach Spieldauer eines Stücks, netto zwischen 20,-- Euro und 70,-- Euro (für abendfüllende Stücke, in Ausnahmefällen 80,-- Euro) Die Details erfahren Sie auf der website bei den Informationen zu den einzelnen Stücken und selbstverständlich auf Nachfrage.

Wie hoch ist die Tantieme?
Die Tantieme beträgt 10% der Bruttoeinnahmen (oder Spenden) oder die festgesetzte Mindesttantieme.

Wann müssen die Tantiemen bezahlt werden?
Mit Lieferung der Rollenbücher berechnen wir zugleich einen Abschlag auf die zu zahlende Tantieme in Höhe einer Mindesttantieme. Nach Abschluss Ihrer Aufführungen informieren Sie uns schriftlich über die Einnahmen pro Vorstellung. Daraufhin erhalten Sie von uns die abschließende Tantiemenrechnung, bei der wir Ihre Anzahlung selbstverständlich berücksichtigen.

Kann ich den Titel eines Stücks ändern?
Nein, das ist urheberrechtlich nicht zulässig.

Kann ich den Text ändern, indem ich Texte Dritter in das Stück integriere oder mehrere Stücke teilweise miteinander kombiniere?
Nein, das ist aus urheberrechtlichen Gründen absolut ausgeschlossen.

Muss der Autor / die Autorin auf Plakaten, Flyern o.Ä. genannt werden?
Ja bitte – das ist ein Gebot der Höflichkeit, darüber hinaus aber auch urheberrechtlich verpflichtend.