September 2020 - Wie geht es weiter?
„The show must go on!“
Schon im August hat ein Wiedererwachen der Kulturwelt stattgefunden, wie wir anlässlich der 100. Salzburger Festspiele vom 1. August bis zum 30. August sehen und auch in vielen anderen Bereichen erleben konnten. Hier wie überall standen die Gesundheitspolitiker und Virologen Pate und haben aufgepasst, dass es möglichst wenige Gefährdungen durch die immer noch reale Corona-Pandemie gibt. Also hat man auf Sicherheitsabstand, geführte Besucherströme, restriktive Karten- und Sitzvergabe, Desinfektionsmöglichkeiten und Tests gesetzt, um dieses internationale Mega-Event abhalten zu können.
Als kleinerer Veranstalter dürfen Sie davon ausgehen, dass hinsichtlich Gesundheitsschutz und Virusprävention maximale Sicherheit angestrebt und überwacht wird, damit Infektionsrisiken weitgehend unter Kontrolle gehalten werden. Gerade im kleineren Rahmen Ihrer Theateraufführungen haben Sie heute daher Planungssicherheit und können – in Kenntnis und unter Berücksichtigung der für Sie gültigen Bestimmungen – Ihren Spielbetrieb wieder aufnehmen.
Um Ihnen für Ihre Aktivitäten eine kleine Handreichung zu geben, schreiben wir Ihnen diesen „pandemischen“ Newsletter – und weil wir uns eine lebendige Theaterlandschaft wünschen, mit vielen Aufführungen von guten Stücken und neuen wie bekannten Autorinnen und Autoren. Unsere Hinweise beschreiben den Stand der Regelungen von Ende August ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und nach bestem Kenntnisstand zusammengestellt. Bei Bedarf rufen Sie uns gerne dazu an!
Ausgangspunkt ist unser föderalistisches System mit 16 Bundesländern, die jeweils ihre eigene Corona-Politik machen. Die Bundesregierung hat mehr oder weniger nur eine koordinierende Funktion. Sie finden alle relevanten Verordnungen der Bundesländer am einfachsten und schnellsten über die Website der Bundesregierung unter „Corona-Regelungen in den Bundesländern“:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198
und unter „Derzeit gültige Regeln in Bund und Ländern“:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724
Natürlich können Sie auch direkt auf die Homepage Ihrer Landesregierung gehen, auf der Sie die aktuell gültigen Corona-Verordnungen an prominenter Stelle finden – meist auf der ersten Seite.
Wir haben uns mit den Corona-Bestimmungen der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein, Sachsen und NRW einmal exemplarisch beschäftigt und möchten Ihnen daher Mut machen, Ihren Spielbetrieb wieder aufzunehmen.
Für unseren Verlagssitz in Weinheim haben wir das Land Baden-Württemberg mit seiner aktuellen Corona-Verordnung („CoronaVO vom 23.06.2020 in der ab 06.08.2020 gültigen Fassung“) betrachtet und die vorbereitenden Maßnahmen für Theateraufführungen in einer Checkliste als PDF für Sie zusammengestellt: https://www.dtver.de/downloads/newsletter/September_2020-Checkliste_Ba-Wü.pdf
Diese kleine Checkliste kann Ihnen von Nutzen sein, aber nur, wenn Sie in Baden-Württemberg spielen wollen.
Wir haben natürlich versucht, das Regelwerk für alle oder mehrere Bundesländer in einer Checkliste zusammenzufassen. Das ist aber aufgrund der Verschiedenartigkeit der Regelungen nicht möglich. Die Bundesländer haben beispielsweise abweichende Regelungen für die Höchstzahl der Teilnehmenden, und das auch noch nach verschiedenen Spielorten (innenliegende Räume, Freilichtbühnen) oder nach Zeiträumen gestaffelt. In Sachsen muss ein von Ihnen erstelltes Hygienekonzept vorab genehmigt werden, in anderen Bundesländern wird die Erstellung eines solchen Hygienekonzeptes nur vorausgesetzt.
Dennoch wollen wir Ihnen einen Weg zeigen, welche allgemeinen Regeln Sie mindestens beachten müssen, um Theateraufführungen wieder planen, vorbereiten und vor allem auch durchführen zu können.
Auf unserer Webseite finden Sie unsere „10 Gebote“ für die Aufnahme des Spielbetriebes als PDF: https://www.dtver.de/downloads/newsletter/September_2020-10_Gebote_Corona.pdf
Bitte beachten Sie dass diese Regeln unbedingt mit den rechtsgültigen Corona-Verordnungen Ihres jeweiligen Bundeslandes abgeglichen werden müssen.
Denken Sie bitte immer an die Schutzregeln des RKI (Robert-Koch-Institut, www.rki.de).
Sie kennen diese Regeln inzwischen als „AHA-Regeln“, z. B. in der Darstellung des Bundesministeriums für Gesundheit: www.zusammengegencorona.de/aha/
- A-bstand halten – mindestens 1,5 m zwischen zwei Personen, in jede Richtung
- H-ygiene: Richtiges Husten und Niesen sowie die Hände regelmäßig waschen
-
A-lltagsmaske als Mund-Nasen-Bedeckung
Als drittes PDF (https://www.dtver.de/downloads/newsletter/September_2020-Stücke_für_kleine_Besetzung.pdf) verweisen wir diesem Newsletter auf eine Stückeliste mit kleiner Besetzung, damit Sie schon bei den Proben möglichst luft- und platzsparend agieren können.
Bleiben Sie optimistisch und bleiben Sie aktiv, ob als Schauspieler/in, Regisseur/in oder Veranstalter/in. Ihr Publikum wird Ihnen dankbar sein!
Mit herzlichen Grüßen aus Weinheim
Ihr
Deutscher Theaterverlag